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Termine - Seminare
- 11.05.2012 - 13.05.2012 | 08.00 Landesverbandstag ...
Stromsteuer
Stromsteuer:
Seit 1999 ist die Stromsteuer als allgemeine Verbrauchssteuer eingeführt. Der Regelsteuersatz bterägt 20,5 /mWh.
Sollten Sie jährlich mehr als 512,50 zahlen, so besteht die Möglichkeit, den Stromsteuerbetrag erheblich zu reduzieren.
Weitere Info's erhalten Sie von Herrn Fachgruppenleiter Steller, Tel. 06302-92290.
Diese Auskunft ist nur für Mitglieder des Fachverbandes Metall. Deshalb bitte bei Anrufen Ihre Innungsmitgliedschaft angeben.
Weitere Informationen müsste Ihnen auch Ihr Steuerberater geben könnenEbenso werden wir weitere Informationen in den Blauen Seiten der M+T veröffentlichen.
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